Eine tiergestützte Intervention ist eine zielorientierte und strukturierte Maßnahme, bei der verschiedene Tierarten (z.B.: Hund, Pferd, Delfin), bewusst in den Bereichen im Gesundheits-, Pädagogik- und Sozialwesen für alle Altersgruppen – Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit oder ohne Behinderung eingesetzt werden, um emotionale, soziale, kognitive und motorische Fähigkeiten zu fördern.
TGA / Tiergestütze Aktivierung
Einflussmöglichkeit:
– Sehr allgemein – Verbesserung der Lebensqualität
Person: Laie oder Fachkraft
Zeit: sporadisch
Dokumentation: nicht notwendig
TGT / Tiergestützte Therapie
Ziel:
Alltagskompetenz verbessern
Person: Qualifizierte Fachkräfte (pädagogisch, gesundheitsbezogen, humanwissenschaftlich)
Zeitraum: Regelmäßige Sitzungen über einen längeren Zeitraum
Dokumentation: Förderplan sowie Dokumentation der einzelnen Sitzungen
TGP / Tiergestütze Pädagogie
Ziel:
Entwicklungs-/ Lernfortschritt
Person: Pädagoge bzw. entsprechend qualifizierte Fachkraft
Zeit: merhmalig oder über einen längeren Zeitraum
Dokumentation: Förderplan
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von aktiven Therapiehunden sind in Europa nicht einheitlich geregelt. In Deutschland gibt es bislang keine zentrale Gesetzgebung. Ausbildungszentren arbeiten nach anerkannten Standards, und Einrichtungen verlangen Nachweise über die Ausbildung, ein Gesundheitszeugnis, eine Haftpflichtversicherung sowie ein Hygienekonzept. In Österreich ist eine staatliche Prüfung am Messerli Forschungsinstitut verpflichtend. Nur geprüfte Teams dürfen offiziell arbeiten. In der Schweiz übernehmen zertifizierte Ausbildungsstätten die Prüfung und Zertifizierung, meist nach den Richtlinien der ISAAT. Gemeinsam gelten überall Anforderungen wie Haftpflichtversicherung, Hygienekonzepte und regelmäßige Fortbildungen. Fachkreise diskutieren zunehmend europaweit einheitliche Standards, um Qualität und Tierschutz langfristig zu sichern.