Eine tiergestützte Intervention ist eine zielorientierte und strukturierte Maßnahme, bei der verschiedene Tierarten (z.B.: Hund, Pferd, Delfin), bewusst in den Bereichen im Gesundheits-, Pädagogik- und Sozialwesen für alle Altersgruppen – Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit oder ohne Behinderung eingesetzt werden, um emotionale, soziale, kognitive und motorische Fähigkeiten zu fördern.

TGA / Tiergestütze Aktivierung

Einflussmöglichkeit:

– Sehr allgemein – Verbesserung der Lebensqualität

Person: Laie oder Fachkraft

Zeit: sporadisch

Dokumentation: nicht notwendig

TGT / Tiergestützte Therapie

Ziel:

Alltagskompetenz verbessern

Person: Qualifizierte Fachkräfte (pädagogisch, gesundheitsbezogen, humanwissenschaftlich)

Zeitraum: Regelmäßige Sitzungen über einen längeren Zeitraum

Dokumentation: Förderplan sowie Dokumentation der einzelnen Sitzungen

TGP / Tiergestütze Pädagogie

Ziel: 

Entwicklungs-/ Lernfortschritt

Person: Pädagoge bzw. entsprechend qualifizierte Fachkraft

Zeit: merhmalig oder über einen längeren Zeitraum

Dokumentation: Förderplan

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von aktiven Therapiehunden sind in Europa nicht einheitlich geregelt. In Deutschland gibt es bislang keine zentrale Gesetzgebung. Ausbildungszentren arbeiten nach anerkannten Standards, und Einrichtungen verlangen Nachweise über die Ausbildung, ein Gesundheitszeugnis, eine Haftpflichtversicherung sowie ein Hygienekonzept. In Österreich ist eine staatliche Prüfung am Messerli Forschungsinstitut verpflichtend. Nur geprüfte Teams dürfen offiziell arbeiten. In der Schweiz übernehmen zertifizierte Ausbildungsstätten die Prüfung und Zertifizierung, meist nach den Richtlinien der ISAAT. Gemeinsam gelten überall Anforderungen wie Haftpflichtversicherung, Hygienekonzepte und regelmäßige Fortbildungen. Fachkreise diskutieren zunehmend europaweit einheitliche Standards, um Qualität und Tierschutz langfristig zu sichern.